Empfangsservice

Durch die Zentralisierung des Empfangs von Personen die eine Erklärung zur Zusammenarbeit gemäß Artikel 13(1) des REVIS-Gesetzes unterschreiben müssen will der ONIS allen Personen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Haushaltsgemeinschaft, eine gerechte und gleiche Behandlung garantieren.

Jede Person unter seiner Zuständigkeit wird vom ONIS zu einer Informationsversammlung eingeladen. Die Teilnahme an solchen Versammlungen ist obligatorisch und Bestandteil des sozialen und beruflichen Aktivierungsprozesses.

Zwei Versammlungen, eine in Französisch und eine in Luxemburgisch (und/oder in Deutsch) werden parallel abgehalten. Eine Person mit ungenügenden Kenntnissen der drei Amtssprachen Luxemburgs, kann sich zwecks Übersetzung von einer zweiten Person begleiten lassen.

Bei der Vorstellung der REVIS-Bestimmungen werden vor allem die Rechte und Pflichten des Beziehers sowie die Gesetzesartikel zu den Aktivierungsmaßnahmen betont. Die Versammlungen geben den Teilnehmern außerdem die Möglichkeit Fragen zu stellen. Jedem Teilnehmer wird ein Ansprechpartner (ARIS) zugewiesen und ein erster Termin bei diesem Ansprechpartner wird festgelegt.

Ein "Informationsblatt" in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch und Englisch, das die wichtigsten Elemente der Informationsversammlung zusammenfasst sowie eine schematische Darstellung der vom REVIS-Bezieher zu unternehmenden nächsten Schritte steht den Teilnehmern am Ende der Versammlung zur Verfügung.

Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie den Empfangsservice direkt zu kontaktieren. Ihre Kontaktperson ist Frau Jill Serres (+352) 247-83657.

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