Empfangsservice

Jede Person, die in die Zuständigkeit des Nationalen Amtes für soziale Eingliederung (ONIS) fällt, wird gemäß Artikel 5(2) des Règlement grand-ducal du 1er octobre 2018 fixant les modalités d’application de la loi modifiée du 28 juillet 2018 relative au revenu d’inclusion sociale zu einer Informationsversammlung eingeladen.

Die Einladung zur Informationsversammlung wird per Einschreiben verschickt und die Teilnahme an der Versammlung ist obligatorisch.

Abwesenheit an der Informationsversammlung

Wenn die Person nicht an der Informationsversammlung teilnimmt, ohne im Vorfeld Belege eingeschickt zu haben, wird eine Aufforderung zur Vorlage von Belegen per Einschreiben versandt. Die Person hat fünf Arbeitstage Zeit, um Belege vorzulegen, die die Abwesenheit rechtfertigen können.

Wenn innerhalb der oben genannten Frist keine Belege beim ONIS eingehen oder die Belege nicht als Nachweis dienen können, wird davon ausgegangen, dass die Person die Zusammenarbeit mit dem ONIS verweigert hat, was zum Verlust des REVIS für den Monat, in dem die Verweigerung der Zusammenarbeit festgestellt wurde, und die drei darauffolgenden Monate führt.

Teilnahme an der Informationsversammlung und Folgen

Die Erklärungen die während dieser Versammlung vermittelt werden sind allgemeiner Art und für alle gleich, um eine faire und gleiche Behandlung aller zu gewährleisten. 

Bei der Vorstellung der REVIS-Bestimmungen werden vor allem die Rechte und Pflichten des Beziehers sowie die Gesetzesartikel zu den Aktivierungsmaßnahmen betont. Die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zusätzliche Informationen anzufordern, ermöglicht es, individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen und die von der Person angesprochenen Bedürfnisse zu erfassen.

Jedem Teilnehmer wird ein Regionalbeauftrager für soziale Eingliederung (ARIS) zugewiesen und ein erster Termin bei diesem Ansprechpartner wird festgelegt.

Ein „Informationsblatt" in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya das die wichtigsten Elemente der Informationsversammlung zusammenfasst steht den Teilnehmern im Vorfeld der Versammlung zur Verfügung. Die Informationsblätter sind hier unten verlinkt.

Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie den Empfangsservice direkt zu kontaktieren. Ihre Kontaktperson ist Herr Krier Frédéric (+352) 247-83639, Email: accueil@onis.etat.lu.