Der ONIS

Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) ist eine Verwaltung unter der Aufsicht des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion und wurde 2018 im Rahmen des abgeänderten Gesetzes über das Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revenu d'inclusion sociale - REVIS) geschaffen.

Das Portal guichet.lu gibt ausführliche Informationen zur Anfrage des REVIS.

Aufgabenbereich

Die Aufgabe des ONIS besteht darin, die sich für ihn aus dem REVIS-Gesetz ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Der ONIS hat folgende Aufgaben:

  • Gewährleistung der Ausführung der Bestimmungen von Kapitel 3 des REVIS-Gesetzes. Dieser Auftrag der Stabilisierung und Aktivierung arbeitsmarktferner Personen wird durch Stabilisierungs- und/oder Aktivierungsmaßnahmen erreicht, die den individuellen Bedürfnissen der Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Entwicklung Rechnung tragen;
  • Koordination der diesbezüglichen Beiträge zuständiger Instanzen und Organisationen (Beschäftigungsträger);
  • Erfassung der notwendigen statistischen Daten zu den Bezugsberechtigen.

Der ONIS zentralisiert den Empfang der Personen die die in Artikel 13(1) des REVIS-Gesetzes vorgesehene Erklärung zur Zusammenarbeit unterschreiben müssen.

 

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