Verwaltung

Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) steht unter der Leitung eines Direktors.

Der ONIS wird, insbesondere bei der Organisation und der Begleitung von Aktivierungsmaßnahmen gemäß Artikel 17(1) des REVIS-Gesetzes, durch regionale Dienste, die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (Agents régionaux d'inclusion sociale), unterstützt. Diese regionalen Dienste werden von Sozialämtern verwaltet.

  • Verwaltungsaufgaben (Administration centrale)
    • Supervisionsbeauftragte
    • Die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (ARIS)
    • Konventionierte Organisationen
    • Beziehungen zu den zugewiesenen Organisationen
    • Empfangsservice
    • Finanzdienstleistungsabteilung
    • Sekretariat
    • Methodik
    • Personalabteilung

Zum letzten Mal aktualisiert am