Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) steht unter der Leitung eines Direktors.
Der ONIS wird, insbesondere bei der Organisation und der Begleitung von Aktivierungsmaßnahmen gemäß Artikel 17(1) des REVIS-Gesetzes, durch regionale Dienste, die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (Agents régionaux d'inclusion sociale), unterstützt. Diese regionalen Dienste werden von Sozialämtern verwaltet.
- Verwaltungsaufgaben (Administration centrale)
- Empfangsservice (Service accueil)
- Die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (ARIS)