Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) steht unter der Leitung eines Direktors.
Der ONIS wird, insbesondere bei der Organisation und der Begleitung von Aktivierungsmaßnahmen gemäß Artikel 17(1) des REVIS-Gesetzes, durch regionale Dienste, die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (Agents régionaux d'inclusion sociale), unterstützt. Diese regionalen Dienste werden von Sozialämtern verwaltet.
- Verwaltungsaufgaben (Administration centrale)
- Supervisionsbeauftragte
- Die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (ARIS)
- Konventionierte Organisationen
- Beziehungen zu den zugewiesenen Organisationen
- Empfangsservice
- Finanzdienstleistungsabteilung
- Sekretariat
- Methodik
- Personalabteilung