Finanzdienstleistungsabteilung

Die hier aufgelistete Aufgaben unterliegen der Verantwortung der Finanzdienstleistungsabteilung des ONIS:

  • Verwaltung der Aktivierungszulage (AZ)
    • Jeder REVIS-Bezieher, der in einer Maßnahme vom Typ „gemeinnützigen Beschäftigung“ teilnimmt, hat Anspruch auf die AZ, welche auf der Grundlage des sozialen Mindestlohns für einen nicht qualifizierten Arbeitnehmer berechnet und vom Fonds National de Solidarité (FNS) an den Bezieher gemäß Artikel 18 des REVIS-Gesetzes ausgezahlt wird. Die diesbezüglichen monatlichen Abrechnungen, sowie die Einkommensbescheinigungen werden in Zusammenarbeit mit dem CTIE erstellt und versendet;
  • die Erstattung der Kosten für die Bereitstellung von Arbeitskleidung und Schutzmaterial.
    • Jeder REVIS-Bezieher, der in einer Maßnahme vom Typ „gemeinnützigen Beschäftigung“ teilnimmt, kann von der Rückerstattung der Kosten profitieren.

Neben den oben aufgelisteten Aufgaben, ist die Finanzdienstleistungsabteilung auch zuständig als soziales Sekretariat, um den Beziehern sowie auch den ARIS bei jeglichen diesbezüglichen Fragen weiterzuhelfen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Serviceabteilung (Frau Mandy Woltz, Tel.: 247 83640, E-Mail: compta@onis.etat.lu).

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