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  1. Verarbeitung personenbezogener Daten Im Rahmen seiner Verpflichtungen, die sich aus dem Kapitel 3 des abgeänderten Gesetzes vom 28. Juli 2018 (REVIS)

  2. Gouvernement.lu bietet Ihnen die Möglichkeit, die Informationen der luxemburgischen Regierung zu abonnieren. Standardmäßig erhalten Sie einmal pro Woche alle auf dem Internetportal veröffentlichten aktuellen Nachrichten.

  3. Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) steht unter der Leitung eines Direktors. Der ONIS wird durch regionale Dienste, die Regionalbeauftragten für soziale Eingliederung (Agents régionaux d’inclusion sociale), unterstützt.

  4. Das Nationale Amt für soziale Eingliederung kontaktieren.

  5. Publications de l'Office national d'inclusion sociale.

  6. Nachrichten des Nationalen Amtes für soziale Eingliederung.

  7. Allgemeine rechtliche Aspekte

  8. Die Aufgabe des ONIS besteht darin, die sich für ihn aus Kapitel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.

  9. Gesetzgebung bezüglich des Einkommens zur sozialen Eingliederung (REVIS).

  10. Jede Person unter seiner Zuständigkeit wird vom ONIS zu einer Informationsversammlung eingeladen. Die Teilnahme an solchen Versammlungen ist obligatorisch und Bestandteil des sozialen und beruflichen Aktivierungsprozesses.

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